Voraussetzungen für Teilnehmer

Nimm den Moment …..

Gibt es Voraussetzungen, die man erfüllen muss, um an einer Aufstellung teil zu nehmen?

Wer an einer Aufstellung teilehmen möchte, ob als teilnehmender Beobachter und Stellvertreter oder als Anliegenbringer, sollte in erster Linie mit Gruppensituationen vertraut sein oder sich damit vertraut machen wollen. Ein entspanntes und positiv wahrgenommenes Teilen des Gruppenprozeßes steht vielleicht nicht immer am Anfang einer Sitzung, aber in der Regel an deren Ende. Wer sich durch die Gruppensituation gewöhnlich stark verunsichert fühlt, sich in Gegenwart Anderer nur schwer entspannen kann, der sollte vorher die Möglichkeit zu einem Einführungsgespräch mit mir nutzen, um seine Befürchtungen in einer geschützten Atmosphäre im Vorfeld artikulieren und bearbeiten zu können.

Wer wegen starker Traumatisierungen eine Aufstellungsgruppe aufsuchen möchte, sollte ebenfalls im Vorfeld Kontakt aufnehmen. Hier kann das spätere Vorgehen bereits besprochen werden und es wird gemeinsam geklärt, wo die Grenzen einer Offenlegung in der Gruppensituation für den Betroffenen liegen. Für diese Teilnehmer ist eine sichere Situation besonders wichtig.

Sonst braucht es keine weiteren Voraussetzungen. Stellvertretungen sind kein Rollenspiel und keine kreative Leistung, die man erst erlernen müßte. Körperliche und emotionale Veränderungen stellen sich von selbst ein, wenn man als Stellvertreter vom Anliegenbringer an eine bestimmte Stelle im Raum gestellt wird. Es ist immer wieder erstaunlich zu sehen, wie schnell sich für Neudazukommende der Sinn und das Verfahren selbst erschließen. In diesem Sinn können Aufstellungen immer wieder faszinieren und begeistern.

Voraussetzungen